Honorar und Refundierung



Textfeld: Mein Honorar für eine Psychotherapiestunde zu 50 Minuten darf ich auf Grund des Ärztegesetzes nicht veröffentlichen. 

Wenn Sie mich anrufen, gebe ich es Ihnen gerne bekannt.

Sie erhalten je nach Krankenkasse einen Teil des Honorars zurückerstattet und können 

darüber hinaus die Rechnung beim Finanzamt als „außerordentliche Belastung“ einreichen. 

Da ich Facharzt für Psychiatrie und Neurologie und in der „Psychotherapeutenliste“ eingetragen bin, 

ist der Refundierungssatz bei den meisten Kassen relativ hoch, der bei der WGKK unter dem Titel „Große Psychotherapie“ 

und bei den kleinen Kassen unter Position 36 d läuft. Durchschnittlich werden etwa € 48,00 rückerstattet. 

Da der Satz bei den einzelnen Kassen aber unterschiedlich ist und auch öfter geändert wird, empfehle ich bei Ihrer Kasse selbst nachzufragen.
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